Minderheitenpolitik und internationale Zusammenarbeit

Beziehungen nach Deutschland und Verbindungen nach Dänemark

Die Bundesrepublik Deutschland und das Bundesland Schleswig-Holstein fördern und unterstützen die Arbeit der deutschen Minderheit. Landtags und Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen sind in einem 1975 zur Beratung von Minderheiten- und Grenzlandfragen gebildetem Gremium vertreten. Das Gremium tagt zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Präsidenten/der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischem Landtages und trägt außerdem zur Vertiefung der grenzüberschreitenden politischen Kontakte bei.

1965 wurde vom dänischen Parlament und Regierung ein Auschuss gebildet, der sich mit aktuellen Fragen der deutschen Minderheit beschäftigt. Ihm gehört jeweils ein Mitglied aller im Parlament vertretenden Fraktionen an. Vorsitzende(r) ist die/der Innenminister/in.

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Internationale Zusammenarbeit

Die deutsche Minderheit begrüßt die europäische Integration und ist immer eingetreten für ein Europa der Vielfalt, in dem nationale und kulturelle Identitäten respektiert werden.

Die deutsche Minderheit sieht es als Verpflichtung an, die minderheitenpolitischen Erfahrungen des deutsch-dänischen Grenzlandes dort einzubringen, wo sie dazu beitragen können, Konflikten vorzubeugen oder diese zu lösen. Dies geschieht unter anderem im Rahmen der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) und der Jugend Europäischer Volksgruppen (JEV).

Für die FUEN ist seit 2016 Gösta Toft für den BDN im Präsidium vertreten. In der JEV wurde die Nordschleswigerin Britta Tästensen 2016 zur Präsidentin gewählt.

 

Rhein 2016 - Strassburg-EU-Parlament_Foto: BDN

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist von großer Bedeutung. Sie ist in den letzten Jahren, unter Anderem durch die Bildung der Region Sønderjylland-Schleswig, erfreulicherweise stark intensiviert worden.

Der Begriff Region Sønderjylland-Schleswig bezeichnet die formalisierte politische Kooperation, die zwischen den deutschen Partnern Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg sowie der Stadt Flensburg mit der dänischen Verwaltungseinheit Sønderjyllands Amt im Jahre 1997 eingegangen wurde, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im deutsch-dänischen Grenzraum auszubauen. 

 

Rhein2016-Strassburg EU Flaggen_Foto: BDN

Dialogforum Norden

Zu den übrigen Minderheiten des Grenzlandes gibt es enge Verbindungen, die unter Anderem im Dialogforum Norden gepflegt werden. 

Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss der vier Minderheiten und Volksgruppen in Schleswig-Holstein und Nordschleswig. Das Forum ist dem schleswig-holsteinischen Landtag angegliedert, wobei der Minderheitenbeauftragte, Johannes Callsen, den Vorsitz hält und zu den unregelmäßigen Treffen einlädt.

Durch ein solches Netzwerk wie das Dialogforum Norden können sich die vier nationalen Minderheiten in Schleswig-Holstein und in Nordschleswig sowie relevante Institutionen, Organisationen, Politikerinnen und Politiker sich treffen, sich gegenseitig informieren und bei Bedarf gemeinsam Position beziehen, soweit Minderheitenangelegenheiten berührt sind.

Minderheitenschutz des Europarates

Es gibt in Europa zwei völkerrechtlich bindende Dokumente, die sich mit den nationalen Minderheiten und den Regional- oder Minderheitensprachen befassen:
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten.
Dänemark hat beide Dokumente ratifiziert: Sprachencharta 2001 und Rahmenübereinkommen 1997.

Wichtig ist zu wissen, dass beide Europaratsdokumente keine direkten Klage- oder Sanktionsmöglichkeiten vorsehen. Des gibt keine direkten Möglichkeiten für die deutsche Minderheit juristische Schritte einzuleiten, sollte man die Bestimmungen in den Dokumenten als nicht eingehalten ansehen.

Trotzdem sind beiden Dokumente in ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen: Dänemark hat sich international verpflichtet und möchte ein positives Außenbild beibehalten. Denn man gilt zurecht als Beispiel für gelungenen Minderheitenschutz, der in Kooperation und auf Augenhöhe mit der Minderheit erarbeitet wurde und weiter entwickelt wird. Trotz der guten Ausgangslage für die deutsche Minderheit in Dänemark, gibt es natürlich Verbesserungsmöglichkeiten, welche nicht zuletzt bei der Beschäftigung mit den Europaratsdokumenten und im Vergleich mit anderen Minderheitenregelungen in Europa erkennbar wird.

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Dänemark

Ziel der Sprachencharta ist es, die Minderheitensprachen als einen einzigartigen Bestandteil des kulturellen Erbes Europas zu schützen und zu fördern. Die Regional- und Minderheitensprachen sollen vor dem Aussterben geschützt und ihren Gebrauch im Bereich des Rechts, der Schulen, des öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens sowie der Medien ausgeweitet werden.
 
Die Sprachencharta gliedert sich in fünf Abschnitte.

Der erste („Allgemeine Bestimmungen“) enthält eine sehr weite Definition des Gegenstandes, die nicht zwischen Regional- und Minderheitensprachen differenziert. Die Charta definiert sie als von einer historisch siedelnden Bevölkerungsminderheit eines Staates gebrauchte Sprache, die sich von der Amtssprache unterscheidet. Sie schützt damit weder Dialekte noch die Sprachen von Immigranten.

Der zweite Teil („Ziele und Grundsätze“) formuliert allgemeine Zielsetzungen und es ist den Staaten möglich, eine oder mehrere Sprachen lediglich dem „Schutz“ dieses Abschnittes zu unterstellen (der weniger verbindlich ist als der dritte Abschnitt).

Harro Hallmann vor dem Sekretariat in Kopenhagen Foto: BDN

Das Sekretariat der deutschen Minderheit in Kopenhagen

Die dänische Regierung hat der deutschen Minderheit die Einrichtung eines Sekretariats in Kopenhagen ermöglicht. Die Regierung stellt dafür Räumlichkeiten zur Verfügung und beteiligt sich an den Kosten für das Sekretariat.

Das Sekretariat der deutschen Minderheit in Kopenhagen ist nicht Teil eines Fachministeriums, sondern eine Institution, die dem Bund Deutscher Nordschleswiger untersteht.

Der Sekretariatsleiter, BDN Kommunikationschef Harro Hallman, ist Kraft Amtes Mitglied im Kopenhagener Kontaktausschuss sowie ständiger Gast im Kieler Gremium für Fragen der deutschen Minderheit und nicht stimmberechtigtes Mitglied des BDN Hauptvorstandes und des BDN Geschäftsausschusses.

 

Die Schleswigsche Partei

Die Schleswigsche Partei ist seit 1920 die politische Vertretung der deutschen Minderheit in Dänemark. Sie sichert mit ihrer Tätigkeit die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der deutschen Nordschleswiger gegenüber den Kommunen, den Regionen und dem Folketing und vertritt die regionalen Interessen des Landesteils. Die SP setzt sich ein für die Gleichberechtigung der deutschen Minderheit, vertritt aber auch als unabhängige Regionalpartei die Gesamtinteressen Nordschleswigs. Politische Schwerpunkte sind darüber hinaus die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie die Förderung der kulturellen Vielfalt.

Die Schleswigsche Partei ist in den Stadträten aller vier Kommunen Nordschleswigs vertreten. Mittels der Mandate und einer Reihe von Vorsitzen von kommunalen Ausschüssen hat die Schleswigsche Partei Einfluss auf die Politik der Kommunen, die in Dänemark für den größten Teil der öffentlichen Serviceleistungen verantwortlich sind.

Junge SPitzen

Die junge SPitzen sind eine kulturell und politisch veranlagte Jugendorganisation in Nordschleswig. Die Mutterpartei der jungen SPitzen ist die Schleswigsche Partei (SP). Gegründet wurden die jungen SPitzen im Mai 1998 durch die Initiative einer Gruppe junger Nordschleswiger. 

Mit ihrer Arbeit möchten die jungen SPitzen die Zukunft Nordschleswigs mitprägen und mitgestalten. Jeder Jugendliche soll in diesen Prozess mit einbezogen werden. So können Spaß und Politik, Unterhaltung und Informationen vereint werden! 

Die jungen SPitzen möchten nicht verstärkt den Blick in die Vergangenheit richten, sondern auf die Gegenwart und in die Zukunft. Wir blicken auf das friedliche Zusammenleben zwischen Dänen und Deutschen, Mehrheit und Minderheit. 

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